Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Die Agentur erbringt für den Kunden Social Media- und Marketingdienstleistungen.
Der Kunde erklärt, dass er die Leistungen der Agentur ausschließlich für sein Unternehmen erwirbt.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Basis des Vertrages und maßgeblich für den Umfang der von der Agentur geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot der Agentur. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Leistungsumfang der Agentur erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten:
- Verwaltung, Betreuung und Optimierung von Social-Media-Konten,
- Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten,
- Entwicklung von Marketingstrategien und Content-Ideen,
- Analyse und veröffentlichen von Werbekampagnen,
Der Agentur steht bei der Erbringung der Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) zu. Der Kunde gibt die von der Agentur vorgeschlagenen Inhalte spätestens 48 h vor der geplanten Veröffentlichung frei; diese erfolgt anschließend. Keine Freigabe ist nötig, sofern die Parteien dies für bestimmte oder alle Inhalte vereinbart haben. Nach inhaltlicher und gestalterisch Abstimmung kann die Agentur zuletzt über die Veröffentlichung von Inhalten entscheiden.
Die Agentur schuldet nur die vorgenannten Tätigkeiten als Dienstleistung während der Vertragslaufzeit. Die Agentur ist nicht für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen (Reichweite, Likes, Clicks, Conversions, Bewerbungen, Neukunden, Ranking usw.), verantwortlich, sondern die Dienstleistung der Agentur ermöglicht nur, solche Ziele zu erreichen.
Die Agentur kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
Sind zwischen Agentur und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das die Agentur an der Leistungserbringung verhindert ist. Bei der Absage von Video- oder Fotoproduktionsterminen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin hat der Kunde der Agentur darüber hinaus den entstandenen Aufwand zu erstatten.
Mit dem Auftrag des Kunden zur Betreuung von Werbekonten ist gleichzeitig die Bevollmächtigung für die Schaltung von Anzeigen und die Vornahme anderer Geschäfte erteilt, bis der Kunde dies widerruft. Das Budget wird mit dem Kunden abgesprochen; sofern keine Absprache erfolgt, kann die Agentur die Höhe der Werbeausgaben unter Rücksichtnahme auf den Zweck der Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Lage des Kunden bestimmen.
Zusätzliche Leistungen, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbung, Premium-Mitgliedschaften, Software-Tools wie CRM oder Schulungsplattformen, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht von der Agentur erbracht und müssen vom Kunden gesondert erworben werden. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt die Agentur nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf, es sei denn, dies ist nicht beauftragt.
§ 3 Vergütung
Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist oben im Vertrag angegeben und verbindlich.
Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Die Agentur kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
Die Kosten für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert und in eigener Verantwortung an die Werbeplattform zu zahlen.
§ 4 Zahlung, Rechnung
Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt der Agentur bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung (IBAN) mit und erteilt ihr mit Vertragsunterzeichnung das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch die Agentur berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Die Agentur kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden hierzu überlassen. Die der Agentur erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist sich bewusst, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht, und dass seine Mitwirkung daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen ist, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Agentur dafür, dass der Agentur alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten unverzüglich und zeitgerecht, spätestens aber 5 Werktage nach jeder Anforderung zur Verfügung gestellt werden, wie Bilder, Texte, Daten, Informationen über Zielgruppe, Positionierung usw. und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, hat er die daraus entstehenden Folgen zu tragen, einschließlich des erbrachten Mehraufwands der Agentur.
Sind kreative Leistungen beauftragt, steht dem Kunden eine Korrekturschleife mit je einer Änderung zu. Gesondert zu vergüten sind die Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen. Der Agentur steht hierfür eine Vergütung nach Zeitaufwand in Höhe der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu. Gleiches gilt bei nachträglichen Änderungswünschen nach Umsetzungsbeginn.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen (Internet-) Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können. Ebenso ist der Kunde ist für die unverzügliche Schaffung des Zugangs zu den gewünschten Social-Media-Plattformen wie Facebook, Tiktok, Instagram, Twitter, Linkedin, Xing, etc., die Ermöglichung des Zugriffs der Agentur für den Vertragszweck und die regelkonforme Nutzung selbst verantwortlich. Der Kunde weiß, dass die Agentur ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden erbringen kann.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Agentur hindern diese an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche der Agentur aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich die für seine Online-Auftritte erforderlichen Rechtstexte kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist, insbesondere Datenschutzerklärung und Impressum, auch für jeden Social-Media-Auftritt. Die Agentur übernimmt weder Formulierung noch Kontrolle von Rechtstexten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtskonforme Einbindung der Texte und Ausgestaltung seiner Veröffentlichungen. Die Agentur empfiehlt, sich zur Erfüllung dieser Pflichten anwaltlich beraten zu lassen.
Die Zugangsdaten für eine von der Agentur bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; die Agentur ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Der Agentur steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Agentur unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 7 Haftung, Verjährung
Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Agentur für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist der Agentur, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet die Agentur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Die Agentur haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
Es wird klargestellt, dass die Agentur außerhalb der vorstehenden Regelungen keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Werbeplattformen (Social Media Plattformen) hat und daher keine Haftung für diese übernimmt. Insbesondere ist es möglich, dass Werbekampagnen, -anzeigen und –accounts ohne nachvollziehbare Gründe und fristlos vorübergehend oder endgültig gesperrt oder gelöscht werden. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
Sofern diesem Vertrag kein konkretes Angebot zugrunde liegt, welches eine abweichende Regelung über die Vertragslaufzeit enthält, beträgt die Vertragslaufzeit 6 Monate ab Unterzeichnung.
Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Die Laufzeit verlängert sich jeweils zu den bestehenden Konditionen um weitere 6 Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate vor dem Ablaufdatum, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Agentur kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er
- im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug ist.
- Trotz Abmahnung wiederholt gegen eine Vertragspflicht verstößt; eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Agentur ein Festhalten am Vertrag schlicht nicht zugemutet werden kann, etwa wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst Dritten gegenüber haftbar wäre.Hat der Kunde die Kündigung schuldhaft veranlasst, kann die Agentur die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
§ 9 Urheberrecht
Alle von der Agentur zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse der Agentur sind geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte der Agentur an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
An Inhalten von Werbekampagnen steht der die Agentur ein unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht zu.
Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse der Agentur abzuändern und/oder abändern zu lassen und dann zu verwerten.
Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 10 Unterlagen des Kunden
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
Der Kunde gewährleistet, dass der Agentur überlassenes Material (z.B. Fotos, Texte, Daten und Informationen) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Agentur auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Agentur und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die Agentur kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit, Äußerungen
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit der Agentur oder anderen Kunden der Agentur teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer von der Agentur veranstalteten Facebook-Gruppe. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
Der Agentur ist es gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wohlwollend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Die Agentur behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
§ 12 Elektronische Kommunikation
Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und dem Kunden auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen kann.
Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 670 3086485
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